Solarstrom - Windkraft - Dachsanierung

                                                               




Für welche Gebäude wird welcher Energieausweis benötigt:

Neubauten: Der bedarfsorientierte Energieausweis ist ab sofort Pflicht.

Häuser nach umfassender Sanierung (mehr als 50 Prozent der Gebäudehülle wurde verändert) und/oder nach einer Modernisierung mit öffentlichen Mitteln: Der bedarfsorientierte Energieausweis ist ab sofort Pflicht.

Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1965 errichtet wurden: Ein bedarfsorientierter Energieausweis ist ab 1. Juli 2008 vorgeschrieben. Allerdings gilt bis zum 1. Oktober 2008 eine Übergangsfrist, in der sich Eigentümer auch einen verbrauchsorientierten Ausweis ausstellen lassen dürfen.

Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die zwischen Anfang 1966 und Ende 1977 errichtet wurden: Ein Energieausweis ist ab 1. Januar 2009 vorgeschrieben. Eigentümer haben die Wahl zwischen der bedarfsorientierten Variante und der verbrauchsorientierten Version.

Häuser, die nach 1978 errichtet wurden oder mehr als vier Wohnungen haben: Der Eigentümer muss ab 1. Januar 2009 einen bedarfsorientierten oder einen verbrauchsorientiertem Energieausweis vorlegen.