Welche Unterlagen der Eigentümer braucht
Grundriss, Baupläne, Abrechnungen - vorhandene Unterlagen liefern dem Aussteller
erste Hinweise zum energetischen Zustand des Gebäudes.
Zum Beispiel zur Qualität
der verarbeiteten Baumaterialien, zur Wärmedämmung oder zum Heizungssystem.
Soll
ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden, müssen die Heizkostenabrechnungen der
vergangenen drei Jahre vorliegen.
Als Fahrplan für Heizungsaustausch und Wärmedämmung reicht
der Energiepass nicht.
Um fehlende Daten zu ergänzen und energetischen Schwachstellen besser auf die
Spur zu kommen, ist es ratsam, dass der Fachmann oder die Fachfrau das Haus vor
Ort prüft - sowohl für den Bedarfs- als auch für den Verbrauchsausweis.
Ein zusätzliches Thermografiegutachten mit einer Wärmebildkamera wäre hier sehr hilfreich
Mit welchen Kosten Sie hier rechnen müssen und welche Zuschüsse es gibt
erfahren Sie auf der Seite "Kosten"